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Wenn es dem Mieter zu kalt wird
Wann muss der Vermieter heizen?
Pünktlich zum Herbstbeginn sind die Temperaturen spürbar gefallen. So mancher Mieter wird jetzt seinen Vermieter auffordern, endlich die Heizung wieder anzustellen. Und der Vermieter fragt sich, ab wann und ab welcher Innen- oder Außentemperatur er zum Heizen verpflichtet ist. Hier ein kurzer Überblick.
Eine Heizpflicht ist richtigerweise erst dann anzunehmen, wenn
während eines Zeitraums von drei Tagen die Raurntemperatur die 20° C-Marke unterschreitet (Sternel, II Rn 64)
oder
wenn die Innentemperatur bei geschlossenen Fenstern ohne Zusatzheizung unter 17° C fällt und mit einer Erwärmung innerhalb der nächsten Stunden nicht zu rechnen ist (Kraemer in Bub/Treier, III Rn 1307). Im Temperaturbereich zwischen 17° C und 20° C ist dem Mieter zumutbar, kurzzeitig eine elektrische Zusatzheizung zu benutzen,
Nicht zuzustimmen ist der Ansicht des AG Hamburg (ZMR 1981,330), wonach sich der Vermieter an die Mehrheitsentscheidung der Mieter halten darf. Unzutreffend ist auch die Auffassung des AG Köln (WM 1986,136), nach der eine Heizpflicht bestehen soll, wenn die Raumtemperatur einen Tag lang unter 20° C bleibt und mit einer Besserung in den nächsten 1-2 Tagen nicht zu rechnen ist. Dies widerspräche dem Gebot, mit der sich stetig verteuernden Heizenergie sparsam umzugehen.