Heizkostenverordnung – Heizkosten V – die neue Heizkostenverdnung tritt am 1.9.2009 in Kraft

Die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten im Originaltext

Neufassung vom 20. Januar 1989 (BGBl. I S. 115), in der ab 01. März 1989 geltenden Fassung.

Die neue Heizkostzenverordnung tritt – vorbehaltlich der ausstehenden Zustimmung der Bundesregierung – am 1. Januar 2009 in Kraft. Für Abrechnungszeiträume, die vor diesem Datum beginnen, gilt nach wie vor die alte Verordnung von 1989. Die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion finden Sie hier "fett" markiert.

Inhaltsverzeichnis

Quelle: www.techem.de