Gradtagszahlentabelle

Gradtagszahlentabelle

Gradtagszahlentabelle

Grundsätzlich ist der Vermieter nach der Heizkostenverordnung verpflichtet,  bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler vorzunehmen.

Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist eine Zwischenablesung unproblematisch möglich, da der Verbrauch nummerisch im Display angezeigt wird.

Schwieriger gestaltet sich eine Zwischenablesung bei Verdunstungsgeräten, da diese mit einer sogenannten Kaltverdunstungsvorgabe arbeiten (siehe hierzu Kapitel Verbrauchserfassungsgeräte). Erfolgt die Zwischenablesung kurz nach Beginn einer neuen Abrechnungsperiode, wird wegen der Vorgabe ein zu geringer Verbrauch angezeigt. Gegen Ende der Abrechnungsperiode ist die Strichskala zu ungenau, um noch eine deutlich sichtbare Veränderung anzuzeigen. Eine Zwischenablesung ist in diesen Fällen sinnlos. Um die Verbrauchskosten dennoch annähernd fair auf Vor- und Nachmieter zu verteilen, gestattet die Heizkostenverordnung in diesen Fälle eine Aufteilung der Verbrauchskosten nach der Gradtagszahlenmethode.

Über zwanzig Jahre lang wurde an verschiedenen Orten in Deutschland (Berlin, Hamburg, Köln und München) um 7.30 Uhr, 14.30 Uhr und 21.30 Uhr die Außentemperatur gemessen und die mittlere Tagestemperatur berechnet. Unter der Annahme, daß bei Tagen mit einer mittleren Außentemperatur von +15° Celsius und mehr kein Heizbedarf mehr besteht, wurde eine Tabelle erstellt, die den Heizbedarf der einzelnen Monate wiedergibt:

Januar

170 Anteile

Februar

150 Anteile

März

130 Anteile

April

80 Anteile

Mai

40 Anteile

Juni, Juli und August zusammen

40 Anteile

September

30 Anteile

Oktober

80 Anteile

November

120 Anteile

Dezember

160 Anteile

Monat Monat in Tagen Promille Promille je Tag

Januar 31 170 170/31 = 5,48

Februar 28 150 150/28 = 5,35

Februar 29 150 150/29 = 5,17

März 31 130 130/31 = 4,19

April 30 80 80/30 = 2,66

Mai 31 40 40/31 = 1,29

Juni-August 92 40 40/92 = 0,43

September 30 30 30/30 = 1,00

Oktober 31 80 80/31 = 2,58

November 30 120 120/30 = 4,00

Dezember 31 160 160/31 = 5,16

In der Summe ergeben sich 1000 Gradtagszahlen für zwölf Monate.
Um die anteiligen Verbrauchskosten zu berechnen, teilt man den Verbrauch für zwölf Monate durch 1000 Gradtagszahlen. Das Ergebnis wird dann mit der Summe der Gradtagszahlen für den Mietzeitraum multipliziert.


Der verbrauchsunabhängige Teil der Heizkosten -zumeist als Grundkosten in der Heizkostenabrechnung bezeichnet- muss bei einem Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode immer nach der Gradtagszahlentabelle auf die anteilige Mietzeit umgerechnet werden.


Im Unterschied zu den Heizkosten werden die Warmwasserkosten bei einem Mieterwechsel nicht nach der Gradtagszahlentabelle umgerechnet. Bei den Warmwasserkosten erfolgt eine Umrechnung nach der tatsächlichen Mietzeit, da die Warmwassertemperatur nicht von den Außentemperaturen abhängt.