Gerüst vor der Wohnung: was tun?

Der Sommer ist eine gute Jahreszeit für Arbeiten an der Hausfassade. Für die Mieter sind solche Arbeiten aber oft mit einer Reihe von Misshelligkeiten verbunden: Es steht ein Gerüst vor dem Haus, die Wohnung ist durch ein Sicherungsnetz verdunkelt, man kann tagsüber nicht immer Lüften – und vor allem: auf den Balkon muss verzichtet werden, und das gerade dann, wenn man mal in der Wärme draußen sitzen könnte. Lärm- und Schmutzentwicklung durch die Bauarbeiten kommen hinzu. Unausweichlich fragen die betroffenen Mieter: Müssen wir das hinnehmen?

Antwort: Im Prinzip ja, denn notwendige Reparaturen müssen ebenso geduldet werden wie Maßnahmen zur Modernisierung. Oft geht es ja um den Einbau neuer Fenster und/oder eine Fassadendämmung. Natürlich muss sich der Vermieter darum kümmern, dass die Mieter durch die Arbeiten möglichst wenig behelligt werden. Aber wo gehobelt wird, fallen Späne.

Immerhin: wenn es sich nicht um nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen handelt, kann man die Miete kürzen („mindern“). Das ist gesetzlich vorgeschrieben und hängt nicht vom Einverständnis des Vermieters ab. Nur über die Höhe der Minderung kann man streiten. Sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und wird meist zwischen 5 und 20 Prozent liegen; wenn Baulärm hinzukommt, kann sie noch höher gehen. Deshalb empfiehlt es sich, bei Minderungen stets die Beratung des Mietervereins in Anspruch zu nehmen, und zwar möglichst bald. Im Normalfall kann nämlich nicht eine nachträgliche Minderung verlangt werden. Deshalb kündigt man dem Vermieter, am besten schriftlich, die Minderung frühzeitig an, spätestens bei Aufstellung des Gerüstes. Dabei muss man sich mit der Höhe noch nicht festlegen, denn man weiß ja nicht vorher, welchen Verlauf die Arbeiten nehmen werden. Es genügt, wenn man ankündigt, die Minderungsbeträge später mit der Miete zu verrechnen. Nebenbei: die Minderun!
 g bezieht sich auf die Gesamtmiete einschließlich der Heizkosten (sofern diese an den Vermieter zu zahlen sind).

Meist erhöht ein vor dem Haus stehendes Gerüst die Einbruchsgefahr. Wer eine Hausratversicherung hat, sollte deshalb unbedingt seine Versicherung über die Aufstellung des Gerüstes informieren. Postkarte oder E-Mail genügt.

Und solange das Gerüst vor der Wohnung steht, machen Sie sich Notizen über den Verlauf der Arbeiten. Dies ist wichtig, um später die endgültige Höhe der Minderung im Gespräch mit Ihrem Berater beim Mieterverein festzulegen. Auch Fotos vom Baugeschehen können helfen.

Quelle: Mieterverein Hamburg