Erneuerung Dehnungsfugen am Balkon, wer muss zahlen?

Leserbrief

 

Erneuerung Dehnungsfugen am Balkon, wer muss zahlen?

In einer von uns verwalteten WEG befinden sich Balkone, die von den Eigentümern z. T. mit Fliesen belegt wurden. Auf diesen Balkonen befinden sich Dehnungsfugen, die von den Eigentümern teilweise überfliest wurden. Die Dehnungsfugen müssen nun erneuert werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die Fliesen abgenommen bzw. eingeschnitten werden müssen.

Wer muss nun für die Kosten der Fliesenentfernung und anschließend für die Fliesenerneuerung aufkommen? Es ist unstrittig, dass die Erneuerung der Dehnungsfugen (Abdichtung des Gemeinschaftseigentums) von der der WEG vorgenommen werden muss.

Mfg

 

Als beratendes Mitglied des BFW nehme ich zu Ihrer Anfrage Stellung wie folgt:

 

Es handelt sich beim Überfliesen notwendig offen zu lassender Dehnungsfugen um eine unzulässige bauliche Veränderung im Bereich des Sondereigentums, weshalb die Entfernung der Fliesen Sache des jeweiligen Sondereigentümers ist.

 

Mfg

Rüdiger Fritsch, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Web: www.krall-kalkum.de