Eigentumswohnungen: Haftungsrisiko für Verwaltungsbeiräte nicht unterschätzen!


Der Verwaltungsbeirat hat die vom Verwalter vorzulegende Jahresabrechnung zu prüfen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann sich ein Mitglied des Beirats gegenüber der Eigentümergemeinschaft schadensersatzpflichtig machen.