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Darf man mit einem Erdgasfahrzeug in einer Tiefgarage parken?
Ja, das Parken von Erdgasautos ist nach der "Garagenverordnung" der Bundesländer erlaubt. Ein evtl. Einfahrtsverbot bleibt jedoch jedem Garagenbesitzer/Betreiber selbst überlassen. Aus Sicht des ADAC spricht nichts gegen Erdgasfahrzeuge in Tiefgaragen.
Erdgas ist leichter als Luft. Deshalb kann sich – im Gegensatz zu Butan oder Propan – kein explosives Gemisch in Bodennähe bilden. Seit Inkrafttreten der novellierten Garagenverordnung am 30.11.1993 ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden – entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil-, auch in Tiefgaragen zulässig." Quelle: Trägerkreis Erdgasfahrzeuge
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