Darf man mit einem Erdgasfahrzeug in einer Tiefgarage parken?

Darf man mit einem Erdgasfahrzeug in einer Tiefgarage parken?

Ja, das Parken von Erdgasautos ist nach der "Garagenverordnung" der Bundesländer erlaubt. Ein evtl. Einfahrtsverbot bleibt jedoch jedem Garagenbesitzer/Betreiber selbst überlassen. Aus Sicht des ADAC spricht nichts gegen Erdgasfahrzeuge in Tiefgaragen.

Erdgas ist leichter als Luft. Deshalb kann sich – im Gegensatz zu Butan oder Propan – kein explo­sives Gemisch in Bodennähe bilden. Seit Inkrafttreten der novellierten Garagenverordnung am 30.11.1993 ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden – entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil-, auch in Tiefgaragen  zulässig." Quelle: Trägerkreis Erdgasfahrzeuge