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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8.6.2007 der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und damit der Einführung von Energieausweisen für bestehende Gebäude mit Maßgaben zugestimmt.
Allerdings forderte der Bundesrat noch Änderungen an der vom Kabinett am 25.4.2007 beschlossenen Verordnung.
So sollen die Fristen zur Einführung von Energieausweisen um 6 Monate verschoben werden. Die ersten Energieausweise für bestehende Gebäude sind dann erst ab dem 01.07.2008 verpflichtend auszustellen.
Außerdem soll die Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen bis zum 01.10.2008 bestehen bleiben.
Auch der Kreis der ausstellungsberechtigten Personen soll um die nach Landesrecht berechtigten Personen erweitert werden.
Wenn das Bundeskabinett den Maßgaben zustimmt, kann die neue EnEV demnächst im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Sie tritt dann am ersten Tag des dritten Monats nach der Verkündigung in Kraft.
Quelle: www.immobilienwirtschaft.de
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