Bundesrat beschließt Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung Erstbeprobungsfrist bis 31.12.2013 verlängert / Dreijähriges Prüfintervall kommt / Anzeigefrist innerhalb der Grenzwerte entfällt

(16.10.2012) Am 12.10.2012 hat der Bundesrat die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung verabschiedet. Gegenüber der erst im November 2011 in Kraft getretenen Novellierung der Trinkwasserverordnung bringt die jetzige Beschlussfassung deutliche Erleichterungen für die Immobilienwirtschaft. Die Erstbeprobungsfrist wurde bis zum 31.12.2013 verlängert. Gleichzeitig kommt es zum dreijährigen Prüfintervall. Die bisher jährlich geltende Regelung entfällt. Zudem sollen nur noch Meldungen an die Gesundheitsämter erfolgen, wenn festgelegte Grenzwerte überschritten werden. Der Spitzenverband der deutschen Verwalterwirtschaft zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis, da wesentliche Forderungen des Gewerbes berücksichtigt wurden.

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