Brandschutz in der Wohnung

Brandschutz in der Wohnung
 

Just in dem Augenblick als Andrea K. die Adventskranzkerzen auspusten und ins Bett gehen will, klingelt im Flur das Telefon. Ihre Freundin muss das Date für den nächsten Tag absagen, weil ihre Tochter krank geworden ist. Und noch bevor sie wieder aufgelegt hat, ruft der eigene Sohn aus dem Kinderzimmer nach der Mama. Vom Telefon geweckt, kann er nun nicht mehr einschlafen. Ein kleines Gute-Nacht-Liedchen, dann endlich darf Andrea K. auch ins Bett. Todmüde. Den Adventskranz hat sie allerdings vergessen…

Wenn es im Treppenhaus brennt:

  • Ist das Treppenhaus bereits verraucht, bleiben Sie in Ihrer Wohnung.
  • Schließen Sie die Türe sofort wieder, damit giftiger Brandrauch nicht in die Wohnung dringt.
  • Rufen Sie auf jeden Fall die Feuerwehr (112) und verlassen Sie sich nicht darauf, dass andere dies bereits getan haben.
  • Gehen Sie ans Fenster oder, sofern vorhanden, auf den Balkon und machen Sie sich dort bemerkbar. Die Feuerwehr kontrolliert bei einem Löscheinsatz immer die Fenster und sucht die benachbarten Wohnungen ab.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Rettungskräfte. Die Feuerwehr rettet Sie je nach Einsatzlage mit Hilfe von Fluchthauben (eine Art Gasmaske) durch das Treppenhaus oder bringt Sie über Leitern in Sicherheit.
     

  • Gefahrenquellen in der Wohnung

    – Defekte oder überhitzte Elektrogeräte, z. B. weil die Belüftungsschlitze zugedeckt wurden.

    – Kurzschlüsse von Elektrogeräten im Standby-Betrieb.

    – Überlastung und Überhitzung von Steckdosen durch Mehrfachstecker.

    – Leicht brennbare Materialien neben stark erwärmenden Lampen und – Elektrogeräten.

    – Fettverschmutzte Dunstabzugshauben.

    – Rauchen auf dem Sofa oder im Bett.

    – Offene Feuer wie Kerzen oder Kamine.

    – Leicht entzündbare Materialien im Keller oder Hobbyraum: Benzin, Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen, lösemittelhaltige Kunststoffkleber…

    – Zündelnde Kinder.

     

    Gesetzlicher Brandschutz

    Der gesetzliche Brandschutz fordert in Wohnhäusern grundsätzlich zwei voneinander getrennte Rettungswege. Allerdings kann in bestimmten Fällen der zweite Rettungsweg auch durch die Drehleiter der Feuerwehr ersetzt werden, wenn es eine Stelle im Haus gibt, die für die Feuerwehr gut erreichbar ist. Hochhäuser benötigen aber auf jeden Fall eine zweite Treppe. Ferner müssen dort ganz bestimmte Feuerlösch- und Rettungsgeräte vorhanden sein, die für die Brandbekämpfung und Rettung erforderlich sind.

    Die Verantwortung dafür, dass ein Wohngebäude brandschutzrechtlich auf dem neuesten Stand ist, trägt der Vermieter. Das heißt vor allem auch, dass Zufahrten, Bewegungsflächen und Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge ausreichend befestigt und ständig frei gehalten werden müssen. Aber natürlich müssen auch die Mieter darauf achten, dass Ausgänge, Treppenhäuser und Flure nicht unnötig mit Fahrrädern, Möbeln oder Sperrmüll verbarrikadiert werden. Genau da liegt aber oft das Problem, wie sich bei den Einsätzen immer wieder zeigt. Wertvolle und vielleicht lebensrettende Minuten verstreichen, wenn zuerst falsch geparkte Autos entfernt oder zugestellte Hinterhöfe geräumt werden müssen, bevor die Feuerwehrmänner mit ihren Rettungs- und Löscharbeiten beginnen können.


    Was tun bei Gasgeruch?

    Wohnungsbrände, die auf eine Gasexplosion zurückgehen, sind glücklicherweise sehr selten geworden. So ist das Stadtgas mit einem Geruchsstoff versetzt, der bei einem Leck in der Leitung frühzeitig wahrgenommen wird. Denn die Geruchsschwelle ist deutlich niedriger als die untere Explosionsgrenze des Gases.

    – Wenn es in der Wohnung nach Gas riecht, sofort Fenster und Türen öffnen, damit ein Luftaustausch stattfindet.

    – Gaszufuhr am Haupthahn abdrehen.

    – Auf keinen Fall Licht oder Elektrogeräte anschalten

    – Nachbarn informieren, aber wegen der Funkengefahr nicht klingeln, sondern klopfen.

    – Das Haus verlassen und in ausreichendem Abstand zum Gebäude per Mobiltelefon oder von einer Telefonzelle aus die Feuerwehr alarmieren.

     

     


    Wann zahlt die Versicherung?

    Ob eine Versicherung für den Schaden eines Wohnungsbrandes aufkommt, richtet sich nach dem Grad des Verschuldens des Mieters. Wer „grob fahrlässig" handelt kann nicht mit einer Erstattung rechnen. Beispiele:

    – Eine Frau arbeitete in der Küche und schloss wegen der Gerüche die Tür zum Wohnzimmer, wo der Adventskranz einen Brand entfachte. Die Frau handelte grob fahrlässig, entschied das Landgericht Berlin. Die Versicherung musste nicht zahlen.

    – Eine andere Frau hatte vergessen, die Kerzen des Adventskranzes zu löschen, weil sie sich um ihren widerspenstigen Sohn kümmern musste, der nicht ins Auto wollte, wo die übrige Familie schon seit geraumer Zeit wartete. Nicht grob fahrlässig, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Die Versicherung zahlte.

    Weitere Infos:

    Eine Liste der VdS zertifizierten Melder findet man im Internet unter www.vds.de sowie Bezugsquellen unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

     Stiftung Warentest testete Rauchmelder zuletzt in der Heft-Ausgabe 11/2002, das aber nicht mehr lieferbar ist. Im Internet können die Testergebnisse jedoch heruntergeladen werden: www.stiftung-warentest.de.

    Eine ausführliche Liste möglicher „Brennpunkte" in Haus und Wohnung, vom Keller bis zum Speicher, findet man auf der Homepage der Brandschutzfirma minimax. Dazu jede Menge Tipps, wie man diese Brennpunkte entschärfen bzw. beherrschen kann (www.minimax.de ).

     Brandschutz-Tipps gibt es auch unter: www.feuerwehr.muenchen.de
     


     

     

    Interview mit Florian Hörhammer von der Pressestelle der Branddirektion München.

    MMM:

    Hörhammer: Im Jahr 2004 liefen bei unserer Integrierten Leitstelle 3842 Brandalarme ein. Hiervon stellten sich 1824 Alarme als tatsächliche Brandeinsätze heraus.

    Wie viele Brandeinsätze gab es im vergangenen Jahr?

    MMM:

    Hörhammer: Natürlich wird diese Initiative von uns unterstützt.

    MMM: Warum sind Rauchmelder in Bayern nicht wie in einigen anderen Bundesländern vorgeschrieben?

    Hörhammer: Eine gesetzliche Vorgabe ließe sich nur schwer bzw. gar nicht kontrollieren. Außerdem ist man bei der Bayerischen Staatsregierung bemüht, staatliche Reglementierungen abzubauen.

    MMM: Was halten Sie von Feuerlöschern in der Mietwohnung?

    Hörhammer: Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Ein Feuerlöscher vermittelt subjektiv Sicherheit. Menschen würden sich unter Umständen in ernsthafte Gefahr bringen (Brandrauch). Die oberste Prämisse ist deshalb, so schnell als möglich, sich und Familienangehörige, Kinder, Behinderte sowie Gebrechliche in Sicherheit zu bringen. Wenn jedoch großer Wert auf einen Feuerlöscher gelegt wird, sollte es nach Möglichkeit ein Schaumlöscher sein, da dieser den geringsten Folgeschaden verursacht. Angaben über Hersteller können von uns aus Neutralitätsgründen nicht getroffen werden.

    MMM: Bei welchen Bränden empfiehlt es sich, einen eigenen Löschversuch zu unternehmen?

    Hörhammer: Eigene Löschversuche sollten grundsätzlich nur bei Entstehungsbränden (z.B. brennender Papierkorb, Adventsgestecke) vorgenommen werden und auch dann nur, wenn man sich selbst nicht gefährdet. Jeder Großbrand hat als Kleinbrand bzw. Entstehungsbrand begonnen.

    MMM: Entstehen Kosten, wenn man die Feuerwehr alarmiert, den Brand aber dann doch selbst löschen kann?

    Hörhammer: Nein, wäre dies der Fall, hätte es fatale Folgen. Niemand würde, aus Angst vor den Kosten, einen Brand, den er in einer Nachbarwohnung bemerkt, der Feuerwehr melden. Grundsatz: Lieber einmal zuviel, als einmal zu wenig alarmiert.

    Unterstützen Sie die Kampagne „Rauchmelder für alle"?

     

    © 2005 Mieterverein München e.V.

  • Verlassen Sie die Wohnung umgehend. Halten Sie sich auf keinen Fall damit auf, irgendetwas mitzunehmen.
  • Schließen Sie beim Verlassen der Wohnung alle Türen, durch die Sie gehen, damit sich Feuer und Rauch nicht auf andere Räume ausbreiten können. Nehmen Sie, wenn möglich den Wohnungs- bzw. Haustürschlüssel mit.
  • Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch in Bodennähe.
  • Warnen Sie auf der Flucht durch lautstarkes Rufen, Klingeln und Klopfen andere Hausbewohner. Helfen Sie, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist, mit, Kinder, Körperbehinderte und alte Mitbewohner ins Freie zu bringen.
  • Rufen Sie die Feuerwehr (112) und beantworten Sie die Fragen des Disponenten:
    Wer ruft an?
    Was ist passiert?
    Wo ist es passiert?
    Wie viele Verletzte?
    Welche Verletzungen?
    und warten Sie, bis der Disponent das Gespräch beendet.
  • So oder ähnlich ist es zu erklären, dass alle Jahre wieder zur Weihnachtszeit Hunderte von Adventskränzen und Christbäumen in Flammen aufgehen. Trotz aller Warnungen und obwohl natürlich jeder weiß, dass man brennende Kerzen nicht aus den Augen lassen darf. Doch ein kurzer Moment der Ablenkung genügt oft schon und der Gedanke an die Gefahr ist wie weggeblasen.

    Allein in Deutschland richten jedes Jahr über 200.000 Brände Schäden in Milliardenhöhe an. 600 Menschen kommen dabei ums Leben. 60.000 werden verletzt, davon 6000 lebensbedrohlich. Tatsächlich häufen sich die Wohnungsbrände zur Weihnachtszeit. Aber natürlich gibt es auch während des übrigen Jahres jede Menge „Brennpunkte", die ein Feuer auslösen können: Seien es defekte Elektrogeräte oder eine Herdplatte, die vergessen wurde auszuschalten, sei es herabgefallene Zigarettenglut oder eine Stehlampe, die versehentlich zu nah an den Vorhang gerückt wurde. Etwa ein Drittel aller Wohnungsbrände werden darüber hinaus von Kindern entfacht.

    Die Brandgefahr nicht unterschätzen

    Was viele nicht wissen: 95 Prozent der Opfer sterben nicht etwa in den Flammen, sondern schon vorher an den giftigen Rauchgasen, die während der Schwelbrandphase entstehen! Schon 100 Gramm brennender Schaumstoff, z. B. in einer Couch, reichen aus, um eine 80-Quadratmeter-Wohnung vollständig mit Rauch auszufüllen und eine tödliche Rauchvergiftung herbeizuführen. Denn wenige Atemzüge des Rauchgases Kohlenmonoxid genügen bereits, einen Menschen zu vergiften. In den allermeisten Fällen werden die Opfer nachts im Schlaf vom Feuer bzw. Rauch überrascht. Denn während ein Brand tagsüber schnell entdeckt und gelöscht werden kann, schläft nachts auch der Geruchssinn. So passiert es nicht selten, dass die Schlafenden vom Rauch bereits betäubt sind, noch bevor die ersten Flammen auf das Schlafzimmer übergreifen.

    Wie kann man sich schützen?

    Um dem gefährlichen Erstickungstod – vor allem in der Nacht – zu entgehen, gibt es ein relativ einfaches Mittel: Rauchgasmelder, die schon bei geringer Rauchentwicklung lautstark Alarm schlagen. Die Schlafenden werden geweckt und erhalten so den nötigen Vorsprung, um sich und die Familie in Sicherheit zu bringen, die anderen Bewohner des Hauses zu warnen und die Feuerwehr zu rufen. Eine wirksame Methode, wie die Praxis zeigt. So ist in den Ländern, in denen das Anbringen von Rauchmeldern schon seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Amerika, England oder Schweden) die Zahl der Brandtoten um 40 Prozent und mehr zurückgegangen. Auch einige Bundesländer, z. B. Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen, haben mittlerweile den Einsatz von Rauchmeldern in Neu- und Umbauten gesetzlich eingeführt (mit Übergangsfristen für Altbauten). Den Bayern bleibt es jedoch bislang noch selbst überlassen, sich mit entsprechenden Geräten in der Wohnung zu versorgen.

    Lebensretter Rauchmelder

    Die zur Zeit gängigen Heimrauchmelder unterschiedlicher Hersteller funktionieren in der Regel nach dem gleichen – optischen – Prinzip. Das heißt, es handelt sich dabei vereinfacht ausgedrückt um kleine, meist runde Messkammern, in denen in kurzen Intervallen eine Infrarot-Lichtquelle eingeschaltet wird. Im normalen Zustand treffen die Lichtstrahlen nicht auf eine schräg gegenüberliegende Fotozelle. Erst wenn Rauchpartikel in die Messkammer gelangen, werden die Lichtstrahlen gestreut, wodurch sie nun auf die gegenüberliegende Fotozelle treffen, die in der Folge ein akustisches Warnsignal auslöst. Gegenüber Wärmemeldern haben optische Rauchmelder den Vorteil, dass sie auch auf zunächst kalten Schwelbrandrauch reagieren.

    Rauchmelder ab drei Euro aufwärts gibt es in Warenhäusern, Baumärkten, im Elektrofachhandel oder bei speziellen Brandschutzfirmen. Die beiden besten von Stiftung Warentest im Jahre 2002 getesteten Rauchmelder kosteten 10,00 bzw. 15,30 Euro. Gleich für welches Gerät man sich entscheidet, Experten raten jedenfalls dringend dazu, darauf zu achten, dass der Rauchmelder

    das Prüfzeichen der „VdS Schadenverhütung, Zertifizierungsstelle für Rauchmelder" trägt, womit eine Alarmmeldung schon bei etwa 1,1% Rauchdichte garantiert wird,

    über eine Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung und

    über einen Testknopf mit Funktionsüberprüfung verfügt.

    Verlassen Sie sich nicht auf ein ungeprüftes Billiggerät, dessen Batterie sich womöglich unbemerkt entladen kann oder das erst bei einer Rauchdichte von 30 Prozent reagiert. Einen handfesten Skandal gab es im Herbst 2004. Unwissentlich verkauften Aldi Süd und etliche Baumarktketten zum Preis von drei bis vier Euro defekte Rauchmelder (allein Aldi über 370.000 Stück). Bei den Geräten handelte es sich lediglich um Produktimitate mit gefälschtem Stiftung-Warentest-Signet und gefälschtem VdS-Prüfsiegel. Einziger äußerlich erkennbarer Hinweis: Bei sämtlichen bis Anfang 2005 aufgetauchten fehlerhaften Meldern war das Produktionsdatum 10. Mai 2004 ins Gehäuse eingeprägt.

    Einfache Installation

    Doch auch ein funktionierender Rauchmelder nützt nur dann, wenn er richtig montiert und gewartet wird. Rauchmelder müssen mit zwei Dübeln stets an der Zimmerdecke festgeschraubt werden, da der Rauch nach oben steigt. Und zwar möglichst in der Zimmermitte. Lediglich in spitz zulaufenden Dachräumen, sollte der Melder lieber seitlich an den Dachschrägen, anstatt im obersten Dachspitz montiert werden. Denn ähnlich wie in Raumecken herrscht dort ein Luftstau, wodurch der Rauch zu spät Alarm auslösen würde. Auch Plätze neben Luftschächten oder in starker Zugluft sind nicht geeignet. Ferner dürfen die Rauchmelder nicht überstrichen werden. Als „Mindestausstattung" empfehlen die Experten je einen Rauchmelder im Flur jeder Etage und in den Schlafzimmern. Für Räume mit starker Dampf, Staub- oder Rauchentwicklung sind optische Rauchmelder allerdings unbrauchbar, weil sie Fehlalarme auslösen (z. B. Küche, Badezimmer oder Werkstatt).

    Was tun im Notfall?

    Viele glauben, nach Ausbruch eines Feuers noch etwa zehn Minuten Zeit zu haben, um das Haus zu verlassen. Ein lebensgefährlicher Irrtum! Denn im Durchschnitt bleiben den Betroffenen nur etwa vier Minuten zur Flucht. Schon nach Sekunden können leicht brennbare Teile der Wohnung, z. B. Vorhänge, Polstermöbel, Holzvertäfelungen etc. lichterloh brennen. Die Raumtemperatur erreicht in kürzester Zeit mehrere Hundert Grad Celsius, während der Qualm ganz schnell so dicht wird, dass man sich auch in der vertrauten Umgebung nicht mehr zurechtfindet. Wenn Sie also ein Feuer entdecken oder Rauch riechen, dürfen Sie keine Zeit mehr verlieren. Denn wie gesagt: Eine Rauchgasvergiftung kann schon nach zwei Minuten tödlich sein.

    Tipps der Feuerwehr:

    Wenn es in der eigenen Wohnung brennt: