Anpassung der Jahresabrechnung (Haushaltsnahe Dienstleistungen) darf nicht extra kosten

Die Anpassung der Jahresabrechnung des Hausverwalters an das veränderte Einkommenssteuergesetz darf nicht extra kosten. Darauf weisen die Verbraucherschützer des Vereins Wohnen im Eigentum mit Sitz in Bonn hin.

Verwalter verlangten bis zu 100 Euro für die Umstellung, die möglich macht, das Wohnungseigentümer haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerausgaben steuerlich absetzen können. Doch für diese Forderung gebe es keine rechtliche Grundlage. Verwalter seien nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zur ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet. Dazu gehöre auch die Erstellung einer Jahresabrechnung, die den Steuergesetzen entspricht. Der einmalige Mehraufwand nach der Gesetzesänderung sei also eine der Pflichten des Verwalters, die nicht extra honoriert werden muss, so der Verein.

Quelle: General-Anzeiger-Bonn.de –