Achtung „limited“!

Von erheblicher Bedeutung ist für den Vermieter von Gewerberaum die Bonität seines Mieters. Nicht immer sieht sich der Vermieter mit Privatpersonen konfrontiert, sondern mit Firmen. Die GmbH ist ihm bekannt, immer häufiger treten als Mieter sog. "limited" auf. Gemäß Veröffentlichungen steigt die Anzahl der "limited’s" in Deutschland schnell an. Die Firmen sind schnell gegründet, die Kapitaldecke ist dünn. Dieses sollte der Vermieter bei Vermietung an eine "limited" berücksichtigen und sich so gut es geht schützen. Folgende Überlegungen sollte er berücksichtigen:

1.
Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse richten sich nach englischem Gesellschaftsrecht. Es bestehen erhebliche Publizitätspflichten, so dass online Informationen über die Firma abgefordert werden können. Es gibt zahlreiche Gläubigerschutzinstrumente nach englischem Recht, auf die hier nicht eingegangen werden braucht.

2.
Eine in Deutschland ansässige "limited" ist verpflichtet, ihren Verwaltungssitz als Zweigniederlassung beim örtlich zuständigen Handelsregister anzumelden. Ob bei der "limited" nach deutschem Recht gleicher Schutz gilt wie für die GmbH, ist umstritten und im Einzelfall zu prüfen.

3.
Soweit nicht Kraft Gesetzes die Zuständigkeit begründet ist, sollten Gerichtsstandsvereinbarungen getroffen werden, deren Zulässigkeit im Einzelfall zu prüfen ist.

4.
Schwierig kann sich die Zustellung wie auch die Vollstreckung gegen eine "limited" im Ausland gestalten. Besondere Bedeutung kommt daher der Absicherung des Gläubigers/Vermieters zu. Er muss sehen, inwieweit er weitere Sicherheit sicherstellen lässt. Zu denken ist an eine deutlich erhöhte Mietsicherheit, die dann allerdings von einer deutschen Bank oder als Barsicherheit gestellt werden sollte. In Betracht kommt darüber hinaus die Übernahme von persönlichen Bürgschaften.
Resümee:
Aus vorstehenden kurzen Ausführungen wird bereits deutlich, dass sich der Vermieter vor Vermietung an eine "limited" ein genaues Bild vom Unternehmen, insbesondere von den finanziellen Verhältnissen, machen sollte. Ist die Lage des Unternehmens zweifelhaft, sollte u. U. von einer Vermietung Abstand genommen werden. In jedem Fall empfiehlt sich die Stellung von Sicherheiten. Gerät die Firma in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann es u. U. lange dauern, bevor ein Titel auf Zahlung und/oder Räumung durchgesetzt werden kann. Dieses Risikos sollte sich der Vermieter bewusst sein, bei aller Harmonisierung auf europäischer Ebene. Im Einzelfall kann vom Vermieter in erheblichem Umfang finanzieller, aber auch zeitlicher Einsatz abverlangt werden.

Autor: Babo von Rohr
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