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Nachstehend aktuelle Gerichtsurteile / Informationen:
Keine Umlage von Hausmeisterkosten bei Abschluss eines Pauschalvertrags ohne Aufschlüsselung einzelner Positionen
Hausmeisterkosten können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn der Vermieter einen Pauschalvertrag abgeschlossen hat, ohne eine Differenzierung hinsichtlich der Art der geleisteten Arbeiten vorzunehmen. In diesem Fall ist für den Mieter nicht erkennbar, in welchem Umfang umlagefähige Kosten in der Abrechnung enthalten sind. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Trotz einigen Fahraufwands ist Belegeinsicht zur Betriebskostenabrechnung in Großstädten für Wohnungsmieter zumutbar
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.02.2015
- 2-11 S 147/14 -
Keine Überforderung der Mobilität des Mieters
Die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zu einer Betriebskostenabrechnung ist trotz einigen Fahraufwands in Großstädten für den Wohnungsmieter zumutbar. Die Mobilität des Mieters wird dadurch nicht überfordert. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung in Frankfurt a.M. die Einsichtnahme in die Belege der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011. Diese enthielt eine Nachforderung in Höhe von ca. 828 EUR. Die Vermieterin bot eine Einsichtnahme in die Originalunterlagen nach Terminabsprache in den Räumen der Verwaltung in Frankfurt a.M. an. Da es nachfolgend nicht zu einer Belegeinsicht kam, erhob die Vermieterin Klage auf Zahlung.
Anspruch auf Nachzahlung
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB aufgrund nicht gewährter Belegeinsicht stehe der Mieterin nicht zu.
Keine Verweigerung der Belegeinsicht
Die Vermieterin habe die von der Mieterin geforderte Belegeinsicht nicht verweigert, so das Landgericht. Die Einsichtnahme in den Örtlichkeiten der Verwaltung sei für die Mieterin auch zumutbar gewesen. Auch wenn die Belegeinsicht in Großstädten für den Mieter mit einigem Fahraufwand verbunden sei, sei die Mobilität des Mieters dadurch nicht überfordert. Aufgrund der nicht vorgenommenen Einsichtnahme sei das Zurückbehaltungsrecht der Mieterin entfallen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2018
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/ZMR 2015, 307/rb)
Musizieren ist nach 22:00 Uhr zu unterlassen!
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Musiziert ein Hausbewohner nach 22:00 Uhr, so haben Nachbarn einen entsprechenden Unterlassungsanspruch, sofern sich der Kläger in seiner Nachtruhe gestört fühlt. Es kommt hierbei weder auf die Qualität der Musik an noch darauf, ob sich weitere Nachbarn gestört fühlen oder nicht.
AG Bayreuth, 4.1.2007, Az: 9 C 352/06
Quelle: www. ml-fachinstitut.de
Bohrlöcher im Badezimmer
Mieter dürfen bohren – wenn es sein muss, sogar 32 Dübellöcher im Badezimmer, ohne beim Auszug renovieren zu müssen. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest das Landgericht Hamburg. 32 Dübellöcher seien zwar viel. "Die Frage, ob der Vermieter Schadensersatz verlangen kann und ab wann die Grenze des vertragsgemäßen Gebrauchs überschritten ist, darf jedoch nicht schematisch nach der Anzahl der Dübellöcher beantwortet werden", so das Landgericht. Entscheidend sei, dass der Mieter selbst, um das Badezimmer überhaupt nutzen zu können, Halter für Spiegel, Spiegelkonsole und Spiegellampen, Handtücher, Zahnputzgläser, Seifenschale, Klopapierrolle, Klobürste sowie eine Duschstange und einen Haltegriff an der Badewanne angebracht und hierfür die notwendigen Dübellöcher gebohrt hatte. Dabei handele es sich um Gegenstände, die üblicherweise zur Ausstattung eines Badezimmers gehören, meint das Gericht.
AZ 307 S 50/01
Quelle: http://www.ista.de/
Wann ist die Rückzahlung der Mietkaution fällig?
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Dem Mieter steht kein Anspruch auf Rückzahlung seiner Mietkaution vor Abrechnung der Betriebskosten zu. Mit Rückgabe der Mietsache ist der Kautionsrückzahlungsanspruch zwar erfüllbar, aber noch nicht fällig, so das Amtsgericht Dortmund. Fällig sei die Rückzahlung der Kaution erst dann, wenn dem Vermieter keine offenen Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Kaution befriedigen darf. Hier stand jedoch noch eine Betriebskostenabrechnung aus. Zudem standen dem Vermieter noch Zahlungsansprüche aus Betriebskostenabrechnungen zu.
Kommentar
Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution wird erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf. Wie lange sich diese Überlegungsfrist bemisst, hängt vom Einzelfall ab. Generell hat sich aber in der Mietrechtspraxis eine Frist von sechs Monaten (die je nach Einzelfall auch länger oder kürzer sein kann) herausgebildet.
Autor: Simone Engel - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fundstelle: AG Dortmund, Urteil vom 13.03.2018, 425 C 5350/17, IBRRS 2018,1033
Verschulden des Vermieters an verspäteter Nebenkostenabrechnung bei unterlassenem Versuch zur Ermittlung der neuen Anschrift der Mieter
Einem Vermieter trifft ein Verschulden an einer verspätet zugegangenen Nebenkostenabrechnung, wenn er innerhalb der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht alles versucht, um die neue Anschrift des Mieters zu ermitteln. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Rückgabeprotokoll die Anschrift des Mietervereins und die Mobilfunknummer des Mieters angegeben sind. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. |
Mieterhöhungsvereinbarung durch Zahlung erhöhter Miete
Zahlt der Mieter dreimal die erhöhte Miete, hat er der Mieterhöhung konkludent zugestimmt. Vermieter haben keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 30. Januar 2018 entschieden.
Quelle: IVD