KÜNDIGUNG Handel mit Rauschgift rechtfertigt Kündigung des Mietverhältnisses Drucken | E-Mail | Zugriffe: 1591 [15.08.2019] Nutzen Mieter ihre Wohnung für verbotene Geschäfte, muss der Vermieter dies nicht hinnehmen. Das illegale Verhalten kann für den Immobilieneigentümer sogar ein Grund für schnelles Handeln sein. > Lesen Sie mehr Zurück Weiter