Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeirate
Wen schützt die Vermögensschadenhaftpflicht?
Durch die Vermögensschadenhaftpflicht für WEG-Beiräte werden die Verwaltungsbeiräte in ihrer Tätigkeit für die Wohnungseigentümergemeinschaft, nach Grundlage des § 29 Absatz (2) und (3) Wohnungseigentumsgesetz, geschützt. Versicherungsnehmer ist in der Regel die Wohnungseigentümergemeinschaft. Versichert sind die Verwaltungsbeiräte.
Was leistet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?
Bei einer solchen Haftpflichtversicherung gewährt der Versicherer dem Verwaltungsbeirat
Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung seiner Beiratstätigkeit begangenen Verstoßes von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Vorsatz wird, wie bei allen Versicherungssparten, nicht abgedeckt. Aufgabe des Versicherers ist es, die versicherten Verwaltungsbeiräte von diesen Schadenersatzansprüchen freizustellen. Die Leistungspflicht umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gewährt Schutz gegen Haftpflichtansprüche aus fehlerhaftem Handeln oder Unterlassen, das einen Vermögensschaden zur Folge hat.
Schadenbeispiele:
Unzureichende Prüfung von Kostenvoranschlägen; Fehler beim Abschluss des Hausverwaltervertrages im Auftrag der Eigentümergemeinschaft; Fehler bei der Kontrolle der Jahresabrechnung
Was kostet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für WEG-Beiräte?
Der Beitrag ist abhängig von der Höhe der Deckungssumme.
Versicherungssumme 100.000 EUR Beitrag 89,00 EUR zzgl. Versicherungssteuer
Versicherungssumme 200.000 EUR Beitrag 133,50 EUR zzgl. Versicherungssteuer
Versicherungssumme 300.000 EUR Beitrag 178,00 EUR zzgl. Versicherungssteuer
Versicherungssumme 500.000 EUR Beitrag 267,00 EUR zzgl. Versicherungssteuer
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei:
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