Anweisung für die Benutzung der Toiletten

Anweisung für die Benutzung der Toiletten!

Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin

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33. Jahrgang Nr. 80 Berlin, den 1.April 1978 A3227A

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Herausgeber: Der Senator für Justiz

Anweisung für die Benutzung der Toiletten!

Allgemeines

Die Toilette besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken mit birnenförmiger, schräg nach unten geneigter Sitzaufnahme der Exkremente. Auf dem Sitzrand ist ein Sitzstück angebracht und mit zwei Halteschrauben befestigt. Die mechanische Spülung ist in der Wand gut sichtbar angebracht und durch Rohrleitungen mit dem eigentlichen Sitzbecken verbunden. Sie wird mit dem Drücker und der Druckfeder bei Benutzung eingerastet. Das Zubehör besteht aus der Reinigungsbürste mit Öse, der Halterung mit Haken und dem Tropfenfänger.

Gebrauchsanweisung

Die Toilette wird sitzend benutzt. Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der hinteren Bekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmäßig gleichseitig verteilt, die obere Körperhälfte leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet. Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den Darminhalt in den dafür bestimmten Durchbruch des Porzellanbeckens. Falls sich die Spülung durch äußere Einflüsse löst, steht der Benutzer auf, richtet sich nach den Fliesen aus und verharrt.

Nach beendeter Prozedur macht der Benutzer eine Wendung nach halblinks unter gleichzeitigem Anheben der rechten Gesäßhälfte, erfasst das Reinigungsfähnchen (ca. 10 x 15 cm) mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand, wobei der Mittelfinger als Stütze dient, und führt sie durch die von Muskelfleisch gebildete Kerbe. Linkshänder führen sämtliche Tätigkeiten mit der linken Hand aus, damit Verletzungen vermieden werden. Es ist dem Benutzer freigestellt, das Reinigungspapier von oben nach unten oder umgekehrt zu führen. Die Reinigung ist so oft zu wiederholen, bis 5 Blätter sauber erscheinen.

Nach dem Reinigen richtet sich der Benutzer auf, steht einen Moment still und entspannt. Dann beginnt er mit dem Ordnen der Kleidung. Anschließend macht er eine Drehung um 180′ bei Anhebung des linken Fußes (Drehung auf beiden Füßen verboten – Unfallgefahr!) und betätigt die Spülung. Die Reinigung erfolgt auf Sicht. Während des Aufenthaltes auf der Toilette ist es dem Benutzer verboten, ohne besondere Genehmigung zu essen, zu trinken, sich hinzulegen oder Geschenke anzunehmen.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit Verkündet

Regierender Bürgermeister

Dietrich Stobbe

Kategorien:Humor