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Die Corona-Maßnahmen in Rheinland-Pfalz sind erneut gelockert worden. Die Landesregierung hat die 24. Corona-Verordnung beschlossen. Sie gilt seit dem 2. Juli.
Hier weiterlesen: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/coronaregeln-in-rheinland-pfalz-100.html
Die Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10. CoBeLVO) vom 19. Juni 2020 gestattet in § 2 Abs. 3 Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 150 gleichzeitig anwesenden Personen.
Dabei sind folgende Schutzmaßnahmen zu beachten:
• Abstandsgebot (§ 1 Abs. 2): Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
• Maskenpflicht (§ 1 Abs. 3): Die Teilnehmer haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
• Kontakterfassung (§ 1 Abs. 8 Satz 1): Zur Kontaktnachverfolgung sind die Kontaktdaten aller Teilnehmer zu erfassen. Dazu gehören Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer. Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist die Teilnehmerliste für die Dauer eines Monats aufzubewahren und danach zu vernichten bzw. zu löschen.
• Sitzplan mit Zuweisung von Sitzplätzen, andernfalls Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7: Der Verwalter hat einen Sitzplan zu erstellen, in dem jedem Teilnehmer ein fester Sitzplatz zugewiesen wird. Wird dieser Sitzplan nicht erstellt, ist jedem zeitgleich anwesenden Teilnehmer eine Fläche von 10 qm einzuräumen.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
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