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Seit dem 2. Juli können bei Konzerten oder anderen Veranstaltungen (Eigentümerversammlungen) im Innenbereich bis zu 350 Personen teilnehmen – im Außenbereich bis zu 500 Personen. Im Innenbereich gilt die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) oder eine Maskenpflicht. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Kommune unter 35, sind auch Großveranstaltungen wieder möglich. Der Veranstaltungsort kann dabei innen wie außen bis zur halben Kapazität genutzt werden. Finden Veranstaltungen im Freien ohne begrenzten Platz wie in einem Stadion – also etwa auf einem Festplatz oder in einem Park – statt, liegt die mögliche Zuschauerzahl grundsätzlich bei 5.000. In Abstimmungen mit Behörden sind auch noch größere Veranstaltungen zulässig. Großveranstaltungen können jedoch nur in Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 stattfinden. Die Regelungen dieses Abschnittes gelten dann auch für Volksfeste.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
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