Verbietet der Brandschutz das Abschließen der Haustüre? von RA. Dr. Horst

-Smoke on the water-Fire in the sky Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, Hannover / Solingen Der Verfasser ist Rechtsanwalt (www.rechtsanwalt-horst.de) sowie Geschäftsführender Vorstand und Verbandsvorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Niedersachsen e.V. I. Vorbemerkungen Häufig entsteht Streit in einem Mehrparteienhaus über die Frage, ob die Haustür des nachts verschlossen werden soll. Sicherungsinteressen, das Haus nachts […]

Ersatz für den Mieter

Manche Mieter präsentieren ihren Vermietern potenzielle Ersatzmieter, wenn sie vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen. Der Mieter möchte nicht doppelte Miete für die alte und die neue Wohnung bezahlen und versucht deshalb, den Vermieter davon zu überzeugen, einen der vorgeschlagenen Kandidaten schnell als Nachmieter zu akzeptieren. In den meisten Fällen muss der Vermieter darauf nicht eingehen. […]

Erweiterte Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümer

von RAin FAinMuW Susanne Tank, Hannover[*] Der Beitrag befasst sich mit aktuellen Problemen und ersten Erfahrungen mit den durch die WEG-Novelle neu eingeführten bzw. erweiterten Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümer. I. Änderung der Kostenverteilung (§ 16 Abs. 3 und 4 WEG) 1. Grundsatz Mangels anderweitiger Regelungen gilt bei der Verteilung der Kosten und Lasten des Gemeinschaftseigentums das […]

Videoüberwachung in Wohnanlagen

    I. Problemstellung   Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen bedeutet grundsätzlich für den denjenigen, der beobachtet wird, einen Eingriff in seine Rechte, da der Betroffene eine Beobachtung nicht vermeiden kann, gleich ob er ihr zustimmt oder nicht. Da indes auf Seiten des Beobachtenden oftmals triftige Gründe gegeben sind, eine solche Beobachtung […]

Bauliche Änderungen im Sonder- und Gemeinschaftseigentum

I. Begriffe und Grundlagen 1. Bauliche Veränderungen am Sonder- und Gemeinschaftseigentum Spricht man von sog. baulichen Veränderungen, so ist damit oftmals lediglich die Vornahme baulicher Änderungen im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums gemeint. Indes können bauliche Änderungen auch im Bereich des Sondereigentums vorgenommen werden

VORSICHT FALLE: UNBESTIMMTHEIT VON VERSAMMLUNGS-
BESCHLÜSSEN!

WARUM DAS THEMA? Der Inhalt eines Beschlusses muss inhaltlich bestimmt und klar sein. Es besteht ein Interesse des Rechtsverkehrs, die durch die Beschlussfassung eingetretenen Rechtswirkungen der Beschlussformulierung entnehmen zu können. Neben Ermessensfehlern gibt es keinen Beschlussmangel, der so häufig vorkommt wie mangelnde Bestimmtheit. Bestimmtheit herzustellen, ist eine Aufgabe des Verwalters.   weiterlesen, bitte hier klicken

Beschlussverkündung und Beschlusssammlung

Oliver Elzer, Dr., Richter am Kammergericht   Warum u.a. mit Thema beschäftigen? • Haftung aus Vertrag (§§ 280 ff. BGB) • Haftung aus Amtswalterverhältnis (§§ 280 ff. BGB) • Haftung im Prozess (§ 49 Abs. 2 WEG) • Abberufung   weiterlesen, bitte hier klicken

Die Bestimmung des rechtmäßigen Orts der Wohnungseigentümer-
versammlung

  Die besonderen Probleme bei Kapitalanlageobjekten     Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch[1]   Das Problem:   Eine Problemkonstellation, die jeder Praktiker so oder ähnlich schon einmal erlebt hat: Bei der verwalteten Gemeinschaft handelt es sich um ein Kapitalanlageobjekt im Rheinland. Nur eine verschwindend geringe Anzahl von Eigentümern ist Selbstnutzer, der weitaus größere Anteil der Sondereigentumseinheiten steht […]