Windstärke 8: Kein Versicherungsschutz, wenn Außen-markise grob fahrlässig nicht eingerollt wird

  Bei einem Sturm mit Windstärke 8 ist abzusehen, dass es zu Windstößen kommen kann, die eine Außenmarkise zerstören können. Fährt man diese bei entsprechendem Wind nicht ein, verliert man wegen grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. AG München, Urteil vom 14.01.2009 – 112 C 31663/08   Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de  

Wie häufig muss ein Versicherungsnehmer die Beheizung seines Gebäudes kontrollieren?

  Karlsruhe/Berlin (DAV) In der kalten Jahreszeit kommt es gelegentlich in Gebäuden zu Frostschäden an Wasserleitungen, weil die Heizung ausgefallen ist. Diese Schäden sind generell durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Bei lediglich vorübergehend nicht genutzten Gebäuden verweigert aber die Versicherung immer wieder die Leistung mit der Begründung, der Versicherungsnehmer habe die Obliegenheit verletzt, die Beheizung hinreichend […]

Hausratversicherung: Unverschlossene Tür

    Wird eine Tür vom Dieb gewaltlos geöffnet, so liege kein Einbruch vor und die Versicherung muss nicht zahlen. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden (Urteil vom 16.11.2006 – 19 U 140/05).. Einbruch im Sinne eines gewaltsamen Eindringens in einen Raum setze eine nicht unerhebliche körperliche Kraftentfaltung voraus, durch die ein Zugangshindernis beseitigt werde. […]

Rechtstipp: Sturmschäden

    Wer von seiner Versicherung Sturmschäden am Haus ersetzt haben will, hat einiges zu beachten.   Zunächst muss er beweisen können, dass der Schaden tatsächlich unmittelbar durch einen Sturm verursacht wurde. Hierfür reicht nach einem Urteil des OLG Karlsruhe (Urt. v. 12.04.2005 – 12 U 251/04) aus, dass in der näheren Umgebung des Gebäudes […]

Hausratversicherung: Arglistige Täuschung

  Wer seiner Versicherung nach einem Einbruch eine Vielzahl von Kaufbelegen einreicht, um sie irrig glauben zu lassen, dass alle darauf aufgeführten Gegenstände gestohlen worden wären, der verliert seinen Versicherungsschutz. Das hat das LG Köln entschieden (Urteil vom 23.08.2007, Az. 24 O 207/06). In solchem Verhalten sei eine arglistige Täuschung zu sehen. Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de

Hausratversicherung: Zugezogene Glastür

Wer eine mit Glasscheiben ausgestattete Wohnungstür nur zuzieht, ohne sie abzuschließen, verliert bei einem Einbruch seinen Versicherungsschutz. Das hat das Oberlandesgerichtes Oldenburg entschieden (Beschl. v. 02.08.2005 – Az. 3 U 34/05).Eine durchschnittlichen Sicherheitsanforderungen genügende Wohnungstür müsse zwar in der Regel nicht bei jeder kurzfristigen Abwesenheit abgeschlossen werden. Bei Türen mit einfachem Glasfenster, bei denen nach […]

Wohngebäudeversicherung: Wer den Bogen überspannt, bekommt gar nichts

Gibt ein Hausbesitzer nach einem Brandschaden – wenn auch durch einen Bevollmächtigten – in der Schaden-aufstellung auch Gegenstände als zerstört an, die bei dem Brand gar nicht in Mitleidenschaft gezogen worden waren, so kann die Wohngebäudeversicherung auch die an sich zustehende Versicherungsleistung komplett einbehalten. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Auffassung der Gesellschaft, dass auch eine […]

Abwälzung der Eigenbeteiligung der Gebäudeversicherung auf Eigentümer

Die Eigentümergemeinschaft ist berechtigt, durch Mehrheitsbeschluss jeweils demjenigen Eigentümer die Eigenbeteiligung bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversicherung für Wasserschäden allein aufzuerlegen, in dessen Sondereigentum sich die schadhaften Wasserrohre befinden. Quelle: http://www.brennecke-partner.de/

Wohngebäudeversicherung unterirdische Überschwemmung

  Sind bei einer Wohngebäudeversicherung auch Schäden durch „Überschwemmung des Grundstücks“ mitversichert, ist ein Versicherungsfall nicht nur bei einer überirdischen Überflutung, sondern auch bei einem Wassereintritt von unterhalb der Erdoberfläche gegeben. Nicht abgedeckt sind lediglich Wasserschäden, die von einem Anstieg des Grundwasserspiegels herrühren.          Quelle: http://www.brennecke-partner.de/

Wohngebäudeversicherung nicht fachgerechte Rohrverbindung kein Versicherungsfall

  Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist eine Wohngebäudeversicherung nur dann einstandspflichtig, wenn ein Rohrbruch oder Leitungswasserschaden vorliegt. Ein Rohrbruch setzt begrifflich voraus, dass das Rohrmaterial beschädigt ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Rohre selbst intakt und lediglich nicht fachgerecht miteinander verbunden sind.    Quelle: http://www.brennecke-partner.de/  

Ausgehebelte Wohnungstür

  Schlagen Diebe die Scheibe einer Kellertür ein, gelangen dann ins Treppenhaus und hebeln im Obergeschoss eine nicht abgeschlossene Wohnungstür auf, darf die Hausratversicherung nicht einfach einen Einbruchsdiebstahl abstreiten oder den Einbruchsopfern grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden (Urt. v. 18.7.2006 – 2 O 172/05). Ein Einbruchsdiebstahls setze nicht voraus, dass eine […]

Gebäudeschaden durch Regenwasser

  Nach den Versicherungsbedingungen von Wohnungsgebäudeversicherungen ist unter Leitungswasser nur Wasser zu verstehen, das aus Zu- oder Ableitungsrohren oder mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung bestimmungswidrig ausgetreten ist. Dementsprechend sind Schäden, die an einem Gebäude durch Wasser entstanden sind, das aus einem Regenfallrohr ausgetreten ist, bevor dieses in das Rohrsystem mündet, […]