Umzugsratgeber
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BENENNUNG VON EMPFANGSBERECHTIGTEN (ORGA)
Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümergemeinschaft möge beschließen: Steht das Wohnungseigentum mehreren Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu, so haben mehrere Mitberechtigte grundsätzlich einen Vertreter oder einen Empfangsberechtigten zu benennen. Wird kein Vertreter benannt, wird die Verwaltung beauftragt, einen Vertreter bzw. Empfangsberechtigten zu benennen.
ÄNDERUNG TEILUNGSERKLÄRUNG – ÖFFNUNGSKLAUSEL
ABWARTEN MIT DER BESCHLUSSVOLLZIEHUNG BEI ANGEKÜNDIGTER ANFECHTUNG
ÜBERPRÜFUNG ALLER WASSERZÄHLER / AUSTAUSCH DEFEKTER BZW. ALLER VORHANDENEN WASSSERZÄHLER
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