„Die Rache der Wohnungseigentümer“- Unkonventionelle Wege zur Beitreibung von Hausgeldschulden
„Die Wohnung als Aquarium“- Die Abwicklung von Wasserschäden im Wohnungseigentum von RA. R. Fritsch
„Die vermietete Eigentumswohnung“-Das juristische Niemandsland zwischen Miete und Wohnungseigentum
Mindesttemperaturen – 20 – 22 Grad Celsius müssen sein
Heizen – Wenn es dem Mieter zu kalt wird – Wann muss der Vermieter heizen?
Umzugsratgeber
Umzugsratgeber
BENENNUNG VON EMPFANGSBERECHTIGTEN (ORGA)
Beschlussvorschlag: Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümergemeinschaft möge beschließen: Steht das Wohnungseigentum mehreren Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu, so haben mehrere Mitberechtigte grundsätzlich einen Vertreter oder einen Empfangsberechtigten zu benennen. Wird kein Vertreter benannt, wird die Verwaltung beauftragt, einen Vertreter bzw. Empfangsberechtigten zu benennen.