Der qualifizierte Mietspiegel aus dem Jahr 2020 muss alle zwei Jahre der Marktentwicklung angepasst werden. Bei der Fortschreibung wurde die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten „Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“ zugrunde gelegt. Der Arbeitskreis Mietspiegel, dem die Stadt Bonn, der Mieterbund, Haus und Grund sowie beratend die regionale Arbeitsgemeinschaft des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen angehören, hat dem im Januar 2022 zugestimmt.
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen im gesamten Bonner Stadtgebiet. Er bietet eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit einer Wohnfläche von 18 bis 170 Quadratmetern. Für vermietete Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern kann der Mietspiegel aufgrund der Heterogenität solcher Wohnungstypen keine Aussage treffen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt dem qualifizierten Mietspiegel die Vermutungswirkung zu. Das bedeutet, dass die im Mietspiegel ausgewiesene Miete als ortsübliche Vergleichsmiete anerkannt wird und somit keine weiteren Gutachten im Einzelfall erstellt werden müssen. Für Mieter*innen und Vermieter*innen bringt der Mietspiegel erhebliche Rechtssicherheit bei der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete, besonders bei Mieterhöhungen. Der Mietspiegel hat somit eine hohe Befriedungsfunktion und vermeidet eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten und damit auch Kosten.
Quelle: Stadt Bonn