Hat der Vermieter Anspruch auf ein neues Waschbecken wenn dies 20 Jahre alt ist??

Hat der Vermieter Anspruch auf neue Becken?
Haben Mieter die Mietsache über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus beschädigt und ist eine Reparatur wie bei einem Sprung im Wasch oder Toilettenbecken nicht möglich, schulden sie Schadensersatz in Höhe des Zeitwertes, nicht des Neuwertes.
Der Zeitwert berechnet sich anhand der wirtschaftlichen Lebensdauer des Objektes und seiner Restnutzungsdauer. Bei einem 20 Jahre alten WC-Becken ist die wirtschaftliche Lebensdauer vollständig abgelaufen. Die beschädigte Sache hat also keinen wirtschaftlichen Wert mehr. Vermieter können in solchen Fällen bei Auszug Zeit- nicht Neuwert keinen Schadensersatz mehr verlangen

Quelle: RA. Irene Schäfer/Philipp Rosenthal