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Der Bundestag hat am 22.09.2022 den Stichtag für die Zertifizierung von WEG-Verwaltern vom (bisher) 01.12.2022 um ein Jahr auf den 01.12.2023 verschoben. Insofern wurde § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG abgeändert. Diese Vorschrift gilt für die Neubestellung eines Verwalters, die gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG nF nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, wenn ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Dies gilt nun erst ab 01.12.2023 mit der Folge, dass bis zum 30.11.2023 auch noch nicht zertifizierte Verwalter bestellt werden können.
Allerdings wurde die zweite Frist, nämlich der Bestandsschutz für bereits bestellte Verwalter bis zum 01.06.2024, nicht abgeändert, so dass auch bereits bestellte Verwalter ab 01.06.2024 zertifiziert sein müssen, um weiterhin die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung zu erfüllen.
Grund für die Verschiebung des ersten Termins ist die Tatsache, dass erst in jüngster Zeit die Prüfinhalte und Prüffragen bei den IHK´s abgestimmt/festgelegt worden sind und der Ansturm der Prüfungswilligen bis zum 01.12.2022 nicht bewältigt werden kann (vgl. anliegende Bundestagsdruck-sache 20/3584).
Thomas Brandt
Rechtsanwalt
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