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Betriebskostenabrechnungen treiben unzähligen Mietern, aber auch einigen Vermietern Jahr für Jahr sprichwörtlich den Schweiß auf die Stirn. Ist bei einer zweifelhaften Abrechnung keine Einigung in Sicht, landet das Thema nicht selten vor Gericht. So hatte der BGH (VIII ZR 49/07) in einem Fall zu entscheiden, ob Betriebskosten nach dem so genannten Abflussprinzip abgerechnet werden dürfen. Sie dürfen, urteilten die Richter vermieterfreundlich.
Der Sachverhalt: Eine Vermieterin hatte in ihrer Betriebskostenabrechnung für das Kalenderjahr 2004 unter anderem die Wasser- und Abwasserkosten abgerechnet, die sie selbst im gleichen Jahr an den Wasserversorger bezahlt hatte. Der Wasserversorger rechnete aber immer im Sommer ab, so dass der Abrechnung 2004 die Wasserlieferungen von Mitte 2003 bis Mitte 2004 zugrunde lagen.
Für die Juristen galt es nun, eine Antwort auf die beiden folgenden Fragen zu finden: Dürfen Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung stets nur diejenigen Kosten in Rechnung stellen, die auf dem tatsächlichen Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen (so genanntes Leistungsprinzip)? Oder dürfen sie ebenfalls jene Kosten abrechnen, mit denen sie selbst im Abrechnungszeitraum belastet worden sind (so genanntes Abflussprinzip)?
Leistungsprinzip nicht mit Gesetz vereinbar
Nach Auffassung des höchsten Zivilgerichts ist das Leistungsprinzip nicht mit dem Gesetz vereinbar. Vermietern müsse es grundsätzlich erlaubt sein, Abrechnungen des Wasserversorgers auf die einzelnen Kalenderjahre aufzuteilen. Sonst hätten Vermieter mit einem unzumutbaren zusätzlichen Aufwand zu kämpfen, heißt es in der Urteilsbegründung. Offen ließ der BGH hingegen, ob auch bei einem Mieterwechsel nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden darf.
Um erst gar keine Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Betriebskostenabrechnungen aufkommen zu lassen, hat ista Deutschland gemeinsam mit der Sykosch Software AG ista comfort® entwickelt. Hinter der Bezeichnung steckt ein automatisiertes System, das alle abrechnungsrelevanten Daten der Heizkostenabrechnung sicher über das Internet überträgt und zusätzlich den Druck einer Integrierten Abrechnung ermöglicht, die alle Kosten übersichtlich darstellt. Aufwändige manuelle Tätigkeiten, wie das Ausfüllen von Nutzerlisten oder die Vergleichs- und Übertragungsarbeiten der Abrechnungsergebnisse, entfallen komplett. Voraussetzung für die Nutzung von ista comfort® ist lediglich, dass Vermieter oder Hausverwalter ihre Einheiten über ista abrechnen und Software-Lösungen von Sykosch im Einsatz haben.
Sebastian Hellweg/Silke Teichmann
Quelle: www.ista.de
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