Dürfen Autogas-Fahrzeuge in Tiefgaragen parken?


Ja, in den meisten Bundesländern ist dies inzwischen erlaubt. "Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge dürfen auch in Tiefgaragen parken! Seit Inkrafttreten der novellierten Garagenverordnung am 30.11.1993 ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden, auch in Tiefgaragen zulässig." Der Garagenbetreiber kann jedoch von seinem Hausrecht Gebrauch machen und bestimmten Fahrzeugen die Einfahrt verweigern: es gibt z.B. am Frankfurter und teilweise am Münchner Flughafen ein solches Parkverbot. Es muss dann jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden.

Näheres hierzu unter http://www.cargas.de/crash.htm
Hier gibts auch Hinweise zur Sicherheit der Autogasfahrzeuge bei Unfällen. (Ergänzung zur dort aufgeführten Tabelle: In Berlin gibt es inzwischen auch keine Beschränkung mehr für gasbetriebene Fahrzeuge; siehe unten; Stand: 10/2002)