Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Der Fall:
Ein Gewerbemietvertrag mit 20-jähriger Laufzeit enthält folgende Klausel:
Die Parteien verpflichten sich, diesen Mietvertrag nebst [ ] Anlagen dergestalt zu einer Urkunde zu verbinden, dass hierdurch den Erfordernissen zur Wahrung der Schriftform genüge getan wird und auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, um diese Form zu erreichen, zu erhalten und für die Zukunft zu gewährleisten. Für Mietvertragsnachträge gilt Vorstehendes entsprechend.
Bereits nach sieben Jahren kündigt der Mieter vorzeitig unter Berufung auf Schriftformmängel das Mietverhältnis. Der Vermieter meint: Die o. g. Klausel verbietet es dem Mieter, sich auf eventuelle Schriftformmängel zu berufen.
Das Problem:
Die Schriftform ist die entscheidende Klippe beim langfristigen Gewerbemietvertrag. Da alle wesentlichen Vertragsinhalte – nebst Anlagen – der strengen gesetzlichen Schriftform unterliegen, kommt es in der Praxis zu Mängeln (Beispiel: Es fehlt eine Bezugnahme auf eine bestimmte Anlage). Ein solcher Verstoß führt zwar zur nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags, aber er knackt die lange Frist; denn formlose Mietverträge dürfen jederzeit ordentlich gekündigt werden kann (§ 550 BGB). Vermieter behelfen sich daher oft mit sog. Schriftformklauseln, die den Mieter verpflichten, alles zu tun, damit eine etwa fragwürdige Schriftform. geheilt wird. Nach Ansicht der überwiegenden Gerichte führt eine solche Klausel im Gewerbemietvertrag dazu, dass sich der Mieter auf Schriftformmängel nicht berufen darf.
Was das OLG Rostock sagt:
Das Gericht hält die (vorzeitige) Kündigung des Mieters für wirksam. Denn der Formmangel führt zur vorzeitigen Kündbarkeit. Die vereinbarte Schriftformheilungsklausel hilft dem Mieter nicht. Grund: Die gesetzliche Schriftform ist zwingendes Recht, welches nicht zur Disposition von Mieter und Vermieter steht. Ein Mieter kann also wegen Schriftformmängeln das Mietverhältnis auch dann vorzeitig kündigen, wenn er nach dem Vertrag eigentlich zur Heilung dieses Formmangels verpflichtet wäre! Allerdings kann der kündigende Mieter wegen Verletzung der Pflicht zur Heilung der Formmängel auf Schadensersatz haften! (OLG Rostock, 10.07.2008 – 3 U 108/07)
Anwaltsempfehlung:
Das Sicherheitsnetz, das die üblichen Heilungsklauseln bieten, hat Risse bekommen. Weder Vermieter, noch Verwalter können sich darauf verlassen, dass eine Schriftformklausel eventuelle Schriftformmängel des Vertrags heilt. Bestehen Zweifel an der Einhaltung der Schriftform, ist dringend zu raten, einen formwirksamen Nachtrag abzuschließen. Fragen Sie Ihren Anwalt!
Quelle: www.friesrae.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.