Ist es zulässig, Steckpfähle in der Feuerwehrzufahrt zu installieren?

 

Die Feuerwehrzufahrt ist mit einem Steckpfahl versperrt, der sich mit einem Schlüssel öffnen lässt. Im Ernstfall muss der Steckpfahl durch die Feuerwehr gewaltsam entfernt werden. Dies ist laut Aussage der Bundesstadt Bonn, zumindest für den Bereich NRW, nicht zulässig. Wird die Feuerwehrzufahrt mit Toren, Schranken oder Sperrpfosten versehen, so sind diese mit Schlüsseln auszustatten, die mit einem Überflurhydrantenschlüssel-Form A-nach DIN 3223 und einem Steckpfahlschlüssel geöffnet werden können. Alternativ können Vorhängeschlösser mit einer Bügelstärke bis max. 4 mm verwendet werden (abgekürzt PKT.5.208 W Bau O NRW).

 

Verwaltertipp:

Wir empfehlen daher grundsätzlich nur Vorhängeschlösser mit einer Bügelstärke bis max. 4 mm installieren zu lassen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Möbeltransportfirmen, Mieter, Bewohner, Eigentümer unzulässiger Weise die Pfähle öffnen.

 

Ingo Dittmann