Wie lange muss ein Vermieter Warmwasserversorgung in Betrieb halten?

Warmwasser

 

Der Vermieter muss die zentrale Warmwasserversorgung des Mietshauses das ganze Jahr, 24 Stunden am Tag, in Betrieb halten. Nach Angaben des Mietervereins zu Hamburg gehört es zu den vertraglichen Vermieterpflichten, rund um die Uhr ausreichend warmes Wasser mit einer Mindesttemperatur von 40 – 50 Grad C zur Verfügung zu stellen. 

Wassertemperaturen von weniger als 40 Grad C sind ein Wohnungsmangel. Der Mieter hat Anspruch auf Abhilfe; solange das Wasser nicht ausreichend oder nicht schnell genug warm wird, kann er die Miete kürzen. 

Gerichte halten es, so der  Mieterverein, teilweise für zumutbar, dass der Mieter das Wasser kurze Zeit ablaufen lassen muss, bevor warmes Wasser aus der Leitung kommt. Nach einem Urteil des AG Schöneberg (102 C 55/94) muss spätestens nach 10 Sekunden bzw. höchstens nach 5 Liter Wasserverbrauch eine Temperatur von 45 Grad C zur Verfügung stehen. Wer beispielsweise 5 Minuten warten muss, bis das Wasser 40 Grad warm wird, kann die Miete um 10 Prozent kürzen. Wird das Wasser nur 36,5 Grad warm, könnte damit allenfalls geputzt werden, diese Temperaturen sind aber zum Baden und Duschen, so das Gericht, ungeeignet.

Hinzu kommt bei zu niedrigen Wassertemperaturen die Gefahr der Verseuchung mit Legionellen.

 

Quelle: http://www.mieterverein-hamburg.de