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Heizkostenverordnung geändert:
Die Heizkostenverordnung, die die Pflicht zur so genannten verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung in zentral beheizten Mehrfamilienhäusern regelt, ist in mehreren Punkten geändert worden, die sich allerdings im Wesentlichen erst bei Abrechnungen ab 2010 auswirken werden.
Aktuell und ab sofort wirksam ist die Neuerung, dass dem Mieter das Ergebnis der Ablesung innerhalb eines Monats mitzuteilen ist. Damit hat der Verordnunggeber auf die Tatsache reagiert, dass viele Servicefirmen dazu übergegangen sind, den Mietern bei der Jahresablesung keinen Ablesebeleg mehr zu erteilen. Auf den ersten Blick hört sich der neue Paragraf gut an, aber es gibt eine Reihe von Ausnahmen.
Die Neuregelung läuft deswegen weitgehend leer. Insbesondere besteht nach wie vor die Gefahr, dass wenn der Mieter schließlich seine Abrechnung erhält, er nichts mehr kontrollieren geschweige denn eine Falschablesung oder Geräte-Fehlfunktion beweisen kann.
Mietertipp: Misstrauen ist bei jeder Form von Ablesung angebracht, bei der der Mieter nicht sofort die Richtigkeit kontrollieren kann. Tipps des Mietervereins zu Hamburg, was man bei der Ablesung beachten sollte, können Sie hier nachlesen: http://www.mieterverein-hamburg.de/pdf/MJ_4_2008-SeiteII.pdf
Die neugefasste Heizkostenverordnung ist nachzulesen unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizkostenv/gesamt.pdf
Quelle: http://www.mieterverein-hamburg.de
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