VERSAMMLUNGSAUSSCHLUSS

Beschlussvorschlag:

Der als Vertreter der Wohnungseigentümerin . . . . . . erschienene  Herr/Frau . . . . . . wird unter Hinweis auf die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, wonach sich Wohnungseigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung nur durch den Verwalter, einen Miteigentümer oder einen Ehegatten vertreten lassen können, von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung ausgeschlossen.