Erhöhung der Verwaltervergütung

Sieht die Teilungserklärung vor, dass Beschlüsse, die die Verwaltung betreffen, einstimmig zu treffen sind, so gilt dies nicht für die Bestellung oder Abberufung des Verwalters (§ 26 Abs. 1 Satz 4 WEG). Soll indes der Verwaltervertrag derart geändert werden, dass während der Amtsdauer eine Vergütungserhöhung erfolgt, so gilt das Einstimmigkeitserfordernis. (OLG Köln, Az: 16 Wx 105/03)

 

Quelle: http://www.ista.de/