Werbematerial muss eingesammelt werden

Nicht genutztes Werbematerial, das in den Eingängen oder Treppenhäusern von Wohn- und Geschäftshäusern ausgelegt wird, muss nach wenigen Tagen vom Zusteller wieder eingesammelt werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (AZ V ZR 46/06).

 

Quelle: http://www.ista.de/