Kosten-Hammer für Wohnungseigentümer – § 16 Abs. 4 WEG (neue Fassung) führt zu fragwürdigen Ergebnissen

“Zwei Eigentümer einer Mehrhausanlage haben die Dachsanierung über 65.000 € allein zu tragen. Die anderen Eigentümer können sich gemäß § 16 Abs. 4 WEG neue Fassung durch Beschluss von diesen Kosten befreien“, lautete das Gerichtsurteil in München. “Der Eigentümer A, hat die Kosten der Sanierung seines Balkons selbst zu zahlen!“ Ein Gericht in Oldenburg gab damit der Eigentümermehrheit Recht, die den Miteigentümer mit den Kosten allein ließen, obwohl dieser jahrelang in die Instandhaltungsrücklage eingezahlt hatte. Er war davon ausgegangen, dass mit dem angesparten Geld in der Rücklage auch diese Balkonsanierung bezahlt werden würde, so wie früher auch Reparaturen am Gemeinschaftseigentum von allen anteilig aus diesem Topf bezahlt werden mussten. In Köln beschlossen die Eigentümer jetzt nach der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes: “Jeder Eigentümer, der jetzt noch defekte Fenster und Balkontüren hat, muss diese allein bezahlen“. Sie selbst hatten ihre defekten Fenster und Türen noch aus der Gemeinschaftskasse bezahlt bekommen.

Immer mehr Eigentümer nutzen die Möglichkeit des § 16 Abs. 4 WEG, sich von Kosten zu befreien, die sie früher im Sinne einer Gemeinschaft selbstverständlich mitgetragen haben. Einzelne Eigentümer oder Minderheiten, können derartige fragwürdige Beschlussfassungen nicht verhindern und werden von den sich daraus ergebenden Kosten schutzlos getroffen.

“Den bisher anerkannten und allseits akzeptierten Solidargedanken in Gemeinschaften hat der Gesetzgeber ab 1.7.2007 praktisch abgeschafft und eine Steilvorlage für Egoisten geschaffen“, stellt Norbert Deul vom Verbraucherschutzverein Hausgeld-Vergleich e.V. fest. ”Und wenn inzwischen die Verfahrenskosten für eine gerichtliche Klärung das wirtschaftliche Interesse des klagenden Eigentümers weit übersteigen können, dann fragt man sich doch ernsthaft, ob bei der Gesetzgebung nicht einiges schief gelaufen ist. Ich würde mir deshalb derzeit wegen des unkalkulierbaren Kostenrisikos keine Eigentumswohnung kaufen! Der Gesetzgeber muss dringend handeln und die Fehlentwicklungen seiner Gesetzgebung vom 1.7.2007 beseitigen.”

Quelle: http://www.hausgeld-vergleich.de/