Was ttun, wenn der Schimmel in der Wohnung auftritt?

 

“Der Schimmel breitet sich wieder aus”, lautete die Schlagzeile in der “Welt”. In jeder dritten Wohnung sollen gesundheitsgefährdende Sporen vorhanden sein. Die übliche Antwort der Hausverwalter und Vermieter ist: “Hier liege falsches Wohnverhalten vor”. Und damit ist für sie zunächst einmal die Sache vom Tisch. Für den Wohnungsinhaber dagegen ist klar, am ihm liegt es nicht, denn seiner Meinung kann nur die minderwertige Bausubstanz die Ursache sein. Und dann beginnen die gegenseitigen Verdächtigungen und ein monatelanger Streit von Laien über die Ursachen.

Dabei ist schnelles Handeln angesagt, denn Schimmel ist nicht nur ekelerregend sondern auch höchst gesundheitsschädlich. Ein monatelanger Streit über die Ursachen sollte schon aus diesen Gründen vermieden werden.

 
Wie ist also vorzugehen:
Zunächst sollte jeder Wohnungseigentümer überlegen, ob sein Wohnverhalten in Verbindung mit der eventuell neuen Bausubstanz die Ursache sein könnte:

  • Gedämmte luftdichte Häuser bedürfen eines regelmäßigen Luftaustausches von innen nach außen, bei dem die Raumfeuchtigkeit der Wohnung über die vollkommen geöffneten Fenster nach außen abfließen kann (sog. Stoßlüftung).
  • Treibhausähnliche Blumengärten innerhalb der Wohnung sind sofort zu beseitigen.
  • Bäder und Duschen müssen nach der Benützung Trocken gewischt werden, sofern eine schnelle Abtrocknung nicht über große Fenster möglich ist.

Können solche Ursachen, die die Schimmelbildung fördern, ausgeschlossen werden, informiert der Wohnungseigentümer informiert sofort den Hausverwalter und die Beiräte

  • schriftlich per Einschreibsendung über den Sachverhalt
  • mit anliegenden Fotos
  • und der Aufforderung zur unmittelbaren Schadensursachenfeststellung und setzt dazu eine angemessene Frist.

Bei Neubauten, für die noch Gewährleistungsansprüche bestehen, ist der Bauträger parallel In gleicher Weise zu informieren.
Der Mieter informiert seinen Vermieter in gleicher Form.

 

Damit die Ursachen dann schnellstens sachkundig aufgeklärt werden, ist ein bautechnisch ausgebildeter Bausachverständiger (Architekt, Ingenieur) einzuschalten, der über spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet Feuchteschutz verfügt. Denn mit einer Inaugenscheinnahme des Schadenbildes durch Laien ist es nicht getan. Aus Erfahrung ist Vorsicht bei “Gutachtern” geboten, die der Bauträger selbst zur Verfügung stellt.

Der betroffene Wohnungsinhaber sollte darauf bestehen, dass er bei den Untersuchungen des Sachverständigen anwesend sein darf. Gute unabhängige Sachverständige werden dem bautechnischen Laien verständlich erklären, welcher Vorgang, bautechnische Aufbau oder Mangel zu dem Schaden geführt hat.
Der Sachverständige wird die Ursache mit der Ausschließungsmethode untersuchen, die dazu hilft technische Fehlbeurteilungen zu vermeiden.

 
Damit Sie die Vorgänge der Untersuchungen besser verstehen, können Sie gegen Kostenerstattung von 0,55 € in Briefmarken eine Übersicht von
“Baumängeln zur Schimmelpilzbildung”
anfordern, das sie als sachkundigen Laien gegenüber Ihren Gesprächspartnern ausweisen wird.
 
Anfordern bei: Hausgeld-Vergleich e.V., Gehrestalstraß0e 8, 91224 Pommelsbrunn

Quelle: http://www.hausgeld-vergleich.de/