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Die Wahl einer Nichteigentümerin zur Verwaltungsbeirätin widerspricht dem Gesetzeswortlaut und ist damit auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären, so dass Landgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 13. März 2009.
Kommentar
Das Landgericht Karlsruhe hatte die vorliegende Rechtsfrage in einer Kostenentscheidung mit zu berücksichtigen, nach dem die Parteien den Rechtsstreit für erledigt erklärt hatten. Es stellt klar, dass nach dem Wortlaut des § 29 Abs. 1 S. 2 WEG ausschließlich Wohnungseigentümer dem Beirat angehören können. Da jedoch grundsätzlich eine Beschlusskompetenz für die Wahl des Verwaltungsbeirats besteht, ist ein Beschluss über die Wahl eines Nichteigentümers lediglich anfechtbar. Wird er nicht angefochten, ist der Beschluss gleichwohl wirksam. In der Praxis werden häufiger beispielsweise nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragene Eheleute zum Beirat gewählt. Diese müssen jedenfalls nicht um ihr Amt fürchten, wenn ihre Wahl nicht angefochten wurde.
Autor: Susanne Tank – tank@bethgeundpartner.de
Fundstelle: LG Karlsruhe, Beschluss vom 13. März 2009, 11 S 2
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