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Vermieter dürfen einem Mieter die Erlaubnis zur Hundehaltung entziehen, wenn das Tier die anderen Mieter immer wieder belästigt.
Wenn der Hund zum Beispiel wiederholt das Treppenhaus verunreinigt und in fremde Wohnungen eindringt, kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen. Das besagen die Urteile der Landgerichte Krefeld (Az.: 2 S 89/96) und Nürnberg/Fürth (Az.: 7 S 3264/90).
Im Umkehrfall können die Nachbarn bei regelmäßigen Belästigungen, zum Beispiel durch lang anhaltendes Bellen eventuell die Miete mindern; Amtsgericht Hamburg (Az.: 49 C 165/05).
Übrigens: Fundierte Beratung zu Fragen des Nachbarrechts erhalten Sie in vielen Vereinen von Haus & Grund. Die Rechtsberatung ist in der Regel exklusiv für Mitglieder und kostenlos. Je nach Umfang der erforderlichen Beratung können eventuell Kosten entstehen.
Quelle: http://www.haus-und-grund-bonn.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
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