Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Millionen Deutsche sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen. Das ist auch gut so, dient es doch nicht zuletzt der Vermögensbildung.
Die gesetzliche Lage ist aber in Streitfällen oft sehr schwierig, insbesondere bei der Abgrenzung vom Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer zum Sondereigentum der Einzelnen.
Z.B. Schäden an der Fußbodenheizung in einzelnen Wohnungen führen immer wieder zu Rechtsstreiten: Wer haftet, die Gemeinschaft oder der einzelne betroffene Eigentümer?! Das Landgericht Bonn sagt in einer älteren Entscheidung vom 29.07.1997, AZ: 8 T 27/97, dass grundsätzlich die Gemeinschaft hafte, da die Heizschlangen mit dem Estrich und damit dem Gebäude fest verbunden seien.
Dies kann im Einzelfall aber auch anders sein, so ein relativ junger Beschluss des Amtsgerichts Mettmann vom 23.06.2005, AZ: 7 IIa 20/05.
Rat des Praktikers:
In diesen Fällen Rechtsrat einholen, es kommt auf den Einzelfall an.
Meinungsverschiedenheiten lösen oftmals auch Defekte an der Gegensprechanlage aus. Das Oberlandesgericht Köln ordnet Defekte an der Gegensprechanlage in den einzelnen Wohnungen dem Sondereigentum zu, solange keine Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage bestehen, Entscheidung vom 26.08.2002, AZ: 16 Wx 126/02.
Die gesamte Empfangsanlage für Radio- und TV-Empfang, gleich ob auf Satelliten- oder Kabelbasis, zählt zum gemeinschaftlichen Eigentum, und zwar bis zur Anschlussdose in der jeweiligen Wohnung, welche im Sondereigentum steht LG Düsseldorf, Beschl. v. 12.11.1997,15 T 661/71].
Problematisch ist oftmals auch die Hinzufügung oder die Entfernung von Heizkörpern, die von der herrschenden Meinung als Sondereigentum angesehen werden. Allerdings heißt dies nicht, dass nun der einzelne Eigentümer befugt wäre, ohne Weiteres eine Entfernung oder aber die zusätzliche Montage von Heizkörpern vorzunehmen, da dies regelmäßig nicht ohne Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage bleibt [OLG Düsseldorf, Beschl. vom 02.07.2004, I-3 Wx 66/04].
Rüdiger Fritsch, Rechtsanwalt – Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.