Vertragsrechtsschutz für Verwalter jetzt möglich z. B. auch für die Streitigkeiten aus dem Verwaltervertrag

 

Im vergangenen Jahr wurden von C&S als innovative Rechtsschutzversicherungen die WEG-Rechtsschutzversicherung für den teilrechtsfähigen Verband und der Universal-Straf-Rechtsschutz für den Verwalterbetrieb einschl. des Kostenrisikos gem. § 49.2 WEG entwickelt. Stefan Roth hat in vielen Gesprächen mit Verwaltern häufig den Wunsch nach einer Absicherungsmöglichkeit für Vertragsstreitigkeiten gehört. Dies hat C&S zum Anlass genommen, mit den Versicherern über passende Lösungen zu verhandeln.

Zwar gab es die Möglichkeit des Vertragsrechtsschutzes für sogenannte Nebengeschäfte, z.B. Kauf von Bürotechnik, Versicherungsverträge u.ä., nicht versicherbar waren jedoch Streitigkeiten aus dem originären Geschäft, dem Verwaltervertrag. Eine sofortige Kündigung des Verwaltervertrages oder die Rechtmäßigkeit der Bestellung können Anlass zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geben. Die Tätigkeit als Mietenverwalter und mögliche individuelle Mietenverwaltungsverträge bieten viel Raum für juristische Interpretationen. Zur Abrundung der Rechtsschutzprodukte für den Verwalter, hat C&S nun auch die Möglichkeit geschaffen, einen Vertrags-Rechtsschutz für die Streitigkeiten aus dem Verwaltervertrag den Hausverwaltern anbieten zu können. Weitere Informationen erhalten sie über Caninenberg & Schouten GmbH, Peterstor 16, 36307 Fulda.

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