Garten zahlen, aber nicht nutzen

Auch wenn es den Mietern untersagt ist, die vom Vermieter angelegten Gärten zu nutzen, so müssen sie dennoch die dadurch entstehenden Kosten (Anschaffung und Pflege) im Rahmen der Betriebskosten bezahlen.

 

Landgericht Berlin, 64 S 181/01) 080804-pu