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Immer noch beteiligen sich sehr viele Verwaltungsbeiräte an Entscheidungen, die Hausverwalter allein zu treffen haben. Verwaltungsbeiräte sollten deshalb immer darauf achten, dass sie nicht durch Festlegungen im Verwaltervertrag oder sonstiges Verhalten die Entscheidungen der Hausverwaltung mittragen. Diese Beteiligung wird von Hausverwaltungen speziell im Bereich Instandhaltung und Reparaturen gewünscht und ist deshalb auch meist in den Verwalterverträgen enthalten. Entscheidungen in einer Wohngemeinschaft sind jedoch auschließlich den Eigentümern und der Verwaltung vorbehalten. Verwaltungsbeiräte sollen dagegen kontrollieren, beraten und kommunikativ tätig sein.
Beteiligen sie sich jedoch an Entscheidungen der Hausverwaltung, z.B. bis zu einem Betrag von 5.000,- € für Instandhaltung und Reparaturen, wie dies häufig der Fall ist, so führt das erfahrungsgemäß zwangsläufig zu einer dauerhaften unerwünschten “Entscheidungs-Partnerschaft mit der Hausverwaltung”.
Beiräte müssen sich für derartige Entscheidungen unter Umständen gegen Vorhaltungen der Eigentümer rechtfertigen und scheiden dann zwangsläufig als “unabhängige Kontrolleure der Verwaltung” aus. Hier sollten Beiräte im eigenen Interesse auf eine strikte Trennung achten:
Eigentümer und Verwaltung entscheiden, Beiräte kontrollieren!
Viele Streitigkeiten in Eigentümergemeinschaften und Misstrauen gegen Verwaltungsbeiräte könnten vermieden werden, wenn diese Regeln mehr Beachtung finden würden. Leider enthalten immer noch Musterverträge eine derartig gefährliche Einbeziehung von Beiräten in die Entscheidungen der Hausverwalter.
Quelle: www.hausverwalter-check.de
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