Darf Vermieter Schlüssel behalten?


Der Vermieter von Geschäftsräumen darf ohne Zustimmung des Mieters keinen Schlüssel zu den Mieträumen zurückbehalten. Dringt der Vermieter ohne vorherige Ankündigung und ohne zwingenden Grund mit Hilfe seines eigenen Schlüssels in die Mieträume ein, begeht er eine so erhebliche Vertragsverletzung, dass der Mieter zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt ist.
(vgl. OLG Celle, Beschl. v. 20.11.2006, Az.: 13 U 182/06)

Quelle: http://www.woelke-partner.de