Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Leserbrief:
Küchengerüche im Treppenhaus: Muss der Verwalter dagegen vorgehen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer von uns verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaft steigen im Treppenhaus ständig asiatische Küchengerüche auf, die einige Bewohner stören. Von uns als Verwalter wird nun verlangt, gegen den asiatischen Mieter, der diese verursacht, anzugehen und diesem das Kochen asiatischer Gerichte zu untersagen. Alternativ soll der Eigentümer der Wohnung durch Beschluss in der nächsten Eigentümerversammlung gezwungen werden, eine Abzugshaube in der Küche einbauen zu lassen.
Wir halten dies für nicht statthaft. Was kann hier unternommen werden?
Mfg. D.
Antwort von RA. Fritsch:
Als beratendes Mitglied des BVI nehme ich zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung:
1. Sofern einzelne Wohnungseigentümer sich durch angeblich nicht zumutbare Koch- und Essensgerüche gestört fühlen, steht jedem der einzelnen Wohnungseigentümer die Möglichkeit offen, individuell gegen den betreffenden Mieter und/oder den betreffenden vermietenden Wohnungseigentümer aus dem Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 BGB, 15 Abs. 3 WEG vorzugehen.
Hinsichtlich des Mieters auf Unterlassung, hinsichtlich des vermietenden Eigentümers gem. § 14 Nr. 2 WEG auf Untersagung entsprechenden Verhaltens gegenüber dem Mieter.
Da es sich insoweit um primär individual-rechtliche Ansprüche aus dem Eigentum handelt, ist der rechtsfähige Verband und demgemäß dessen Verwalter nicht aktiv-legitimiert.
Die Verwaltung kann, darf und muss hier nicht tätig werden!
2. Möglich wäre indes ein An-sich-Ziehen der Individual-Ansprüche durch den Verband zur Ausübung über den Verwalter, sofern die Wohnungseigentümer anlässlich einer Eigentümerversammlung entsprechendes beschließen (§ 10 Abs. 6 S. 3 WEG). Ein Handeln der Verwaltung, insbes. die Einleitung rechtlicher Schritte setzt demnach einen entsprechenden Eigentümerbeschluss voraus.
Ob ein solcher Beschluss gefasst wird (Mehrheitsbeschluss), entscheiden die Wohnungseigentümer nach eigenem Ermessen.
Ich hoffe mit meinen Ausführungen gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Fritsch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Web: www.krall-kalkum.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.