Zerstrittene Eigentümergemeinschaft

 

Der Verkäufer einer Eigentumswohnung muss nicht alle Umstände offenlegen, die für die Entscheidung des Käufers von Bedeutung sein können. Der Käufer muss jedoch aufgeklärt werden, wenn er nach dem Grundsatz von Treu und Glauben Aufklärung erwarten darf.