Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Im Landkreis Itzehoe bei Hamburg kam es aufgrund einer privaten Kameraüberwachung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Der Hauseigentümer hatte mit mehreren Videokameras, Bewegungsmeldern und Infrarotsichtgeräten für die totale Überwachung seines Hauses und des Grundstücks gesorgt. Die alles erfassenden Kontrollgeräte jedoch reizten die Nachbarin des Hauseigentümers, welche sich von den Kameras und der ständigen Überwachung durch die Geräte belästigt fühlte. Vorallem die „dokumentarischen Aufnahmen“ während des Vorbeigehens störten sie, woraufhin sie vor Gericht zog und ihrern Nachbarn auf Unterlassung verklagte.
Das Landgericht Itzehoe jedoch gab dem Hauseigentümer Recht, welcher sein Haus und sein Grundstück weiterhin mit der Überwachungsanlage erfassen darf (Az. 79 O 51/96). Zwar erkenne das Gericht die Sorge der Nachbarin an, sähe aber keinen Grund für einen Verbot der Kameras. So dienen sie alleinig der Überwachung von Haus und Garten und nicht der gezielten Überwachung von der Nachbarin, was also kein Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht ist. Erst wenn sie konkret beweisen kann, dass die Kameras gezielt zur Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte eingesetzt werden, kann das Gericht eine Unterlassungsklage zulassen.
So bleibt ihr nur der Ärger über die totalitäre Überwachungsanlage, woraufhin sie in Zukunft wohl die andere Straßenseite zum Passieren des Grundstücks nutzen wird.
Urteil des Landgericht Itzehoe (Az. 79 O 51/96)
Startseite Kuriose Gerichtsurteile von AnwaltSeiten24 bei Finanztip.de Keine Haftung
Quelle: http://www.finanztip.de/
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.