Brand durch Fondue-Topf – Mieter haftet nicht immer

 

Kommt es durch Erhitzen von Fondue-Fett zu einem Brand, muss der Mieter nicht haften, wenn er nur leicht fahrlässig gehandelt hat. Der Vermieter kann vom Mieter keinen Ersatz verlangen. Die Gebäudeversicherung des Vermieters hat dann jedoch gegen die Haftpflichtversicherung des Mieters einen Ausgleichsanspruch, der üblicherweise geringer als der Schaden ist. (OLG Karlsruhe, U. v. 07.02.2008 – 12 U 126/07)