Verbotenes in Hausordnungen

 

Ein Wohnungseigentümer kann die Festschreibung einer bestimmten von ihm favorisierten Lärmschutzmaßnahme in der Hausordnung von der Gemeinschaft nicht verlangen. In dem entschiedenen Fall ging es darum, daß der Eigentümer wollte, daß das Waschküchenfenster geschlossen bleibt.