Rechts- und Beratungskosten von Instandhaltungsrücklage

 

Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, auf eine bevorstehende Instandsetzungsmaßnahme bezogene Kosten der sachverständigen Begutachtung und Rechtsberatung der Instandhaltungsrücklage zu entnehmen.

 

OLG München, Beschluß v. 2.01.2006, 34 Wx 114/05 in MietRB 2006, 197

 

Quelle: http://www.kanzlei-anneser.de/