Nackt auf dem Balkon ist keine Störung des Hausfriedens?

 

Es obliegt allein dem Mieter, wo er sich sonnt. AG Merzig -Az: 23 C 1282/04

 

Nacktsonnen auf Balkon nicht unbedingt Störung des Hausfriedens

Vermieter kündigen Mietern wegen Störung des Hausfriedens und wegen Eigenbedarfs

Wenn nur die Nachbarn anderer Häuser Anstoß am Lebenswandel einer Mieterin nehmen, stellt das Verhalten einer Mieterin keine Störung des Hausfriedens dar. Der Hausfrieden beziehe sich nach der Ansicht des Amtsgericht Merzig nur auf die Bewohner des Gebäudes, das der Mieter bewohnt.

Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Vermieterehepaar zusammen mit Mietern ein gleiches Anwesen. Nach ca. zwei Jahren kündigten dieVermieter ihren Mietern aus mehreren Gründen: Zum einen bestehe Eigenbedarf zum anderen störten die Mieter den Hausfrieden. Vor dem Amtsgericht verlangte das Ehepaar Räumung der Wohnung.

Störung des Hausfriedens

Eine Mieterin sonne und räkle sich nackt im Garten. Dieses Verhalten sorge bei Nachbarn und der Dorfgemeinschaft für Gesprächsstoff, trugen die Vermieter vor Gericht vor.