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HAUSORDNUNG- ERGÄNZUNGSBESCHLUSS ÜBER MÜLLENTSORGUNG
Beschlussvorschlag:
Die bestehende Hausordnung (Fassung vom …….) wird hiermit mit Wirkung vom wie folgt geändert:
Sämtliche Abfälle mit Ausnahme von Sperrmüll gehören in die Mülltonnen. Verpackungsmaterialien und großvolumige Gegenstände sind vor Einwurf in den Müllbehälter in geeigneter Weise zu zerkleinern. Bitte achten Sie aus hygienischen Gründen darauf, dass die Umgebung der Mülltonnen nicht verunreinigt wird. Schließen Sie nach der Benutzung den Deckel des Müllbehälters sorgfältig und achten Sie darauf, dass keine Abfallreste zwischen Behälterrand und Deckel eingeklemmt werden. Für die ordnungsgemäße Abfuhr von Sperrmüll hat jeder Bewohner selbst zu sorgen. Die aktuellen Abfuhrtermine werden in den Treppenhäusern ausgehängt. Die Ablagerung von Sperrmüll oder ähnlichen Gegenständen in den Treppenhäusern, den Kellergängen oder Hausfluren sowie anderen gemeinschaftlichen Räumen (Müllraum, Trockenraum und Fahrradraum) ist ausdrücklich verboten. Dort abgelagerte Gegenstände werden zur Wahrung der Verkehrssicherheitspflicht (Brandgefahr) zu Lasten des Verursachers umgehend entsorgt. Etwaige Ansprüche des Besitzers werden bereits an dieser Stelle abgelehnt.
Die übrigen Bestimmungen der Hausordnung bleiben weiterhin für alle Miteigentümer verbindlich. Die Miteigentümer sind verpflichtet, bei Vermietung die jeweils gültige Fassung der Hausordnung als Bestandteil in den Mietvertrag aufzunehmen.
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